LEISTUNGEN
Hagelversicherung
Standardfrüchte
Regelmäßig versichern wir Getreide, Mais, Rüben, Kartoffeln, Hülsen- und Ölfrüchte.
Eine Versicherung von Sonderkulturen ist auf Anfrage möglich.
Ihre Vorteile bei der Heeslinger Hagel
Unsere Hagelversicherung bietet Ihnen folgende Leistungsmerkmale:
- 5 % Schadeneinstiegsgrenze: Bereits ab Schadenhöhe von 5 % volle Entschädigung.
- Derzeit kein Selbstbehalt
- Keine schadenbedingte Höherstufung
- Bis zu 25 % Mehrjährigkeitsrabatt
Die weiteren Einzelheiten zum Versicherungsschutz und zu den Vertragskonditionen erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Sturmversicherung Silomais
Eine Versicherung von Sturmschäden im Silomais ist möglich. Dabei gilt die selbe Versicherungssumme wie in der Hagelversicherung.
Versichert werden Schäden bis zur sog.
Teigreife
des Mais.
Mehrgefahrenversicherung
Eine Absicherung von Sturm und Starkregen sowie Sturm, Starkregen und Frost ist auf Anfrage möglich.
- Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (nach Beaufort)
- Starkregen ist ein wetterbedingter Niederschlag von mehr als 50 mm innerhalb 24 Stunde
- Spätfrost ist eine wetterbedingte Abkühlung der Lufttemperatur auf unter 0° C ab dem 01.05.
Eine indexbasierte Niederschlagsversicherung ist auf Anfrage möglich.
Staatliche Förderung Mehrgefahrenversicherung
Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen, Hamburg und Bremen können für den Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung staatliche Zuschüsse erhalten.
Antragsfrist: 15.05. eines Jahres bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)
Zur Antragstellung benötigen Sie ein Angebot eines Versicherers. Gerne lassen wir Ihnen ein solches zukommen.
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Förderhöhe: Bis zu 50 % der förderfähigen jährlichen Versicherungsprämie, maximal 25.000 Euro je Betrieb und Jahr.
- Versicherbare Risiken: Sturm, Starkregen, Überschwemmung, Starkfrost sowie Trockenheit und Dürre. Die Hagelversicherung selbst ist nicht förderfähig.
- Förderfähige Kulturen: Verschiedene Ackerbaukulturen, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobst sowie Möhren und Zwiebeln. Betriebssitz und versicherte Flächen müssen in Niedersachsen, Hamburg oder Bremen liegen.
- Weitere Voraussetzungen: Der Betrieb muss am GAP-Sammelantragsverfahren teilnehmen und bestimmte Anforderungen an eine klimaangepasste Bewirtschaftung erfüllen. Eine Förderung ist nur für Neuverträge mit teilnehmenden Versicherungsunternehmen möglich.


